Samuel Hahnemann, ein deutscher Arzt, der von 1755-1843 lebte, hat die Homöopathie begründet.

Diese Regulationstherapie setzt mit Hilfe verriebener und verschüttelter (=potenzierter) Mittel -meist pflanzlich, tierisch oder mineralisch- im Körper Reize, die diesen zur Selbstheilung anregen.

Bei der Mittelwahl wird der Behandler die Eigenheiten der Patientin/ des Patienten auf den drei Ebenen (Körper-Seele-Geist) und das individuelle Krankheitsbild berücksichtigen, um danach das passende Mittel auszuwählen.

Die Wirkungen der überwiegenden Anzahl der homöopathischen Mittel sind durch Arzneimittelprüfungen an Gesunden erprobt und werden nach der Ähnlichkeitsregel angewandt. Das bedeutet, der erkrankte Mensch erhält eine Arznei, die in der Lage ist, eine ähnliche Krankheit bzw. Symptome hervorzurufen, die sie bei ihm heilen soll. (Hingewiesen werden muss auf das Auftreten von Erstverschlimmerungen. In diesem Fall sollten Sie Ihre Heilpraktikerin/Ihren Heilpraktiker  informieren!)

Die bereits erwähnten Prinzipien erfordern zur Anamneseerhebung andere Fragen an die Patienten als diese von Seiten der Schulmedizin gewohnt sind. So sollten Sie sich nicht wundern, wenn Sie z.B. über Ihre bevorzugte Schlaflage oder Ihr Verlangen nach Süßem Auskunft geben sollen.
Eine gute homöopathische Fallaufnahme erfordert Zeit vom Patienten und von der Behandlerin/dem Behandler.

Solange der Körper noch über genügend Selbstheilungskräfte verfügt, ist eine homöopathische Behandlung angezeigt.

Erstkonsultation:   100 €
Folgetermin:              50 €

 

INFO: Beachten Sie den Hinweis auf Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse/ Beihilfe in der Rubrik Therapien.