Ich freue mich, dass Sie den Weg zur „kleinsten Naturheilpraxis Bremerhavens“ gefunden haben. Nutzen Sie die Möglichkeit sich in Ruhe über die Praxis, meine Person, die  Therapieformen und Angebote zu informieren.

Hannelore Bockelmann

Hannelore Bockelmann
Heilpraktikerin 
autorisierte Pranalehrerin


Lasse nie zu, dass du jemandem begegnest, der nicht nach der Begegnung mit dir glücklicher ist.

Zitat: Mutter Theresa

 

Die Heilpraktikerin / der Heilpraktiker darf erst dann eine Naturheilpraxis eröffnen, wenn sie/er nach bestandener amtsärztlicher Überprüfung eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung erhält.

Neben der Beachtung diverser Gesetze muss die Heilpraktikerin/ der Heilpraktiker seinen Patienten gegenüber der Sorgfaltspflicht und der Aufklärungspflicht in Bezug auf Risiko, Therapieform und der unter Umständen fehlenden Kostenerstattung durch die Krankenkasse/Beihilfe nachkommen. Ferner unterliegt er selbstverständlich noch der Dokumentations-, der Schweige- und der Fortbildungspflicht.

Alle im Dachverband Deutscher Heilpraktikerverband e.V. vertretenen Berufsverbände, zu denen auch der Fachverband Deutscher Heilpraktiker gehört,  haben die Berufsordnung (BOH) einheitlich als Vereinssatzung für Ihre Mitglieder beschlossen. Sie kann aber nur als Empfehlung verstanden werden, weil sie nicht für alle Heilpraktiker Gültigkeit hat. Auch das „Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker“ (GebüH) muss der Abrechnung nicht zwingend zugrunde gelegt werden. Abweichungen sind nach Aufklärung und schriftlicher Vereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass es sein kann, dass die Kosten für Behandlungen von Ihrer Krankenkasse/ Beihilfe nicht oder nur teilweise erstattet werden. Sie sollten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe erfragen, ob eine entsprechende Kostenübername erfolgt.